Tagung „Hochschulsteuerung und Wissenschaftsfreiheit“ (Essen, 11./12.10.2018)

Hochschulsteuerung und Wissenschaftsfreiheit

Essen, 11./12. Oktober 2018

 

Durch Governancereformen des deutschen Hochschulsystems sind eine Fülle zuvor in der Ministerialverwaltung wahrgenommener Aufgaben auf die Hochschulen verlagert worden. Damit haben sich die Anforderungen an deren Selbststeuerungsfähigkeit enorm erhöht. Sie richten sich in erster Linie an die Hochschulleitungen, rücken damit aber zugleich auch das Spannungsfeld zu den Selbstverwaltungsorganen in den Blick. Denn Hochschulen sind Wissensorganisationen, deren Leitung zwar eine komplexe Managementaufgabe ist, die jedoch ohne eine angemessene Einbeziehung der Mitglieder nicht erfolgreich bewältigt werden kann.

Das Austarieren dieser beiden Seiten erfolgte zunächst durch die Landeshochschulgesetze mit einer deutlichen Stärkung der Leitungsorgane, was zu Befürchtungen einer Aushöhlung der Selbstverwaltung geführt hat. Unter Berufung auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit hat deshalb die jüngste Verfassungsrechtsprechung die Selbstverwaltungsgremien und die Gruppe der Hochschullehrer gestärkt, was wiederum zur Kritik führt, nunmehr werde die Entscheidungsfähigkeit der Hochschulleitungen zu stark eingeschränkt. Wie ist vor diesem Hintergrund der Stand der Dinge und wie ist er im Hinblick auf die Selbststeuerungsfähigkeit der Hochschulen zu bewerten?

Die Tagung geht dieser für die Handlungsfähigkeit der Hochschulen bedeutsamen Frage unter normativen und empirischen Gesichtspunkten in vier Schritten nach:

Am ersten Tag soll zunächst das Verhältnis von Leitungstätigkeit, Wissenschaftsfreiheit und Partizipation aus einer verfassungsrechtlichen und einer sozialwissenschaftlichen Perspektive analysiert werden. In einem zweiten Block sollen sodann Strukturveränderungen betrachtet werden, die in dem US-amerikanischen Hochschulsystem und ansatzweise auch in Deutschland sichtbar und mit den derzeitigen Modi der Steuerung nicht mehr zureichend erfasst werden. Dabei soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, welche Herausforderungen diese Veränderungen mit sich bringen.

Am zweiten Tag soll die Praxis partizipativer Steuerung untersucht werden, indem einerseits Ergebnisse der einschlägigen Hochschulforschung und andererseits zwei Berichte aus der Praxis eines Rektors und eines Dekans diskutiert werden. Anschließend soll in einem zusammenwachsenden Europa ein „Blick über die Grenzen“ geworfen werden, bei dem der deutsche Rechtszustand mit dem ausländischer Systeme verglichen und zudem eine Österreichische Rektorin über die Leitungspraxis in ihrer Universität berichten wird.

Mit dieser aktuellen wissenschaftsrechtlichen und –politischen Problematik dürfte die Tagung nicht nur bei Mitgliedern von Hochschulleitungen und bei Dekaninnen und Dekanen, sondern darüber hinaus auch bei all denjenigen Interesse finden, die innerhalb und außerhalb der Hochschulen von der Materie betroffen bzw. mit ihr befasst sind.

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